Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsumfang und Gültigkeit
(1) Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der brain.at.work gmbh schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
§ 2 Leistung und Prüfung
(1) Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Ausarbeitung von Organistionskonzepten
Global- und Detailanalysen
Erstellung von lndividualprogrammen
Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen
Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
Telefonische Beratung und Hotline-Support
Hardware-, Software- und Netzwerk-Wartung von EDV-Systemen
Erstellung von Programmträgern
Sonstige Dienstleistungen
(2) Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
(3) Grundlage für die Erstellung von lndividualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, welche die brain.at.work gmbh gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Anderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
(4) Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von der brain.at.work gmbh akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt § 2 (2) angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die Software als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
(5) Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert an die brain.at.work gmbh zu melden, die um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
(6) Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
(7) Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die brain.at.work gmbh verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann die brain.at.work gmbh die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Anderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist die brain.at.work gmbh berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der brain.at.work gmbh abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
(8) Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
§ 3 Preise, Steuern und Gebühren
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro bzw. nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Osterreichischen Schillingen und jeweils exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der brain.at.work gmbh. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von der brain.at.work gmbh zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
(3) Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
§ 4 Liefertermin
(1) Die brain.at.work gmbh ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
(2) Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von der brain.at.work gmbh angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. § 2 (3) zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
(3) Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von der brain.at.work gmbh nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug der brain.at.work gmbh führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(4) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist die brain.at.work gmbh berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
§ 5 Zahlung
(1) Die von der brain.at.work gmbh gelegten Rechnungen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
(2) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist die brain.at.work gmbh berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
(3) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die brain.at.work gmbh. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen die brain.at.work gmbh, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinn-Entgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die brain.at.work gmbh berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.
(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
§ 6 Urheberrecht und Nutzung
(1) Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen der brain.at.work gmbh bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
(2) Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der brain.at.work gmbh zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
(3) Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
(4) Sollte für die Herstellung von lnteroperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beauftragen. Kommt die brain.at.work gmbh dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der lnteroperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
§ 7 Rücktrittsrecht
(1) Für den Fall der Uberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der brain.at.work gmbh ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
(2) Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der brain.at.work gmbh liegen, entbinden die brain.at.work gmbh von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
(3) Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der brain.at.work gmbh möglich. Ist die brain.at.work gmbh mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
§ 8 Gewährleistung, Wartung, Änderungen
(1) Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei lndividualsoftware nach Programmabnahme gemäß § 2 (4) schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der brain.at.work gmbh alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
(2) Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Ubergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von der brain.at.work gmbh zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von der brain.at.work gmbh durchgeführt.
(3) Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Anderungen und Ergänzungen werden von der brain.at.work gmbh gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe von der brain.at.work gmbh selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
(4) Ferner übernimmt die brain.at.work gmbh keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organistionsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den lnstallations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
(5) Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch die brain.at.work gmbh.
(6) Soweit Gegenstand des Auftrages die Anderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Anderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
§ 9 Haftung
(1) Die brain.at.work gmbh haftet für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(2) Schadenersatz für Daten- und Softwarezerstörung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
(3) Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen und Zinsverlusten ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
(4) Die brain.at.work gmbh haftet für Schäden, die ihre Dienstnehmer verursachen, gem. § 1313a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich notwendig war.
(5) In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.
§ 10 Loyalität
(1) Der Auftraggeber wird jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern der brain.at.work gmbh, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Bei Verstoß ist der Auftraggeber verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters an die brain.at.work gmbh zu zahlen.
§ 11 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Die brain.at.work gmbh verpflichtet ihre Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
§ 12 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der brain.at.work gmbh als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.